Seit dem 1. Januar 2017 gilt die Neufassung des Landesprogramms „Sprachförderung im Kindergartenalter“. Mit diesem Programm möchte das Land Hessen die sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen fördern und hier insbesondere die alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Förderung. In einer Tabelle (LAG Info) haben wir aufgeschlüsselt, welche Maßnahmen das Landesprogramm fördert und welche Beträge dafür verfügbar sind. Die Hürden bei der Beantragung sind insgesamt nicht allzu groß.

Unter Punkt 3 der Fach- und Fördergrundsätze sind die Voraussetzungen aufgeführt, die eine Einrichtung für die Beantragung erfüllt haben muss. Der Verwendungsnachweis muss jeweils bis spätestens 31. März für das vergangene Jahr (vgl. Fach- und Fördergrundsätze des Landesprogrammes) eingereicht werden.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an uns oder direkt an das Regierungspräsidium-Darmstadt wenden. Die Antragsunterlagen finden sich auf der folgenden Seite des RP-Darmstadt:

Landesprogramm “Sprachförderung im Kindergartenalter”

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