Neue Anforderungen zum Datenschutz durch die DSGVO?

Am 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Das bundesdeutsche Recht wurde im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) entsprechend angepasst. Damit wurde ein einheitlicher europäischer Datenschutzstandard etabliert.

Viele Regelungen der DSGVO waren in der Bundesrepublik auch vorher schon Teil der Datenschutzbestimmungen. Es gibt allerdings auch neue Punkte, die eine Überarbeitung vorhandener Datenschutzkonzepte nötig machen. Besonders hervorzuheben sind hier:

  • Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
  • Personenbezogene Daten dürfen nur zeitlich befristet und zweckgebunden aufbewahrt werden. Die entsprechenden Aufbewahrungsfisten müssen benannt werden.

Dabei ist zu bedenken, dass der Datenschutz auch im Homeoffice zu beachten ist.

Wann braucht es eine/n Datenschutzbeauftragte/n?

Sobald in einem Verein oder einer gGmbH zehn Personen – haupt- oder ehrenamtlich – personenbezogene Daten verarbeiten, muss die Organisation eine/n Datenschutzbeauftragte/n benennen. Nach der DSGVO versteht man unter Verarbeiten alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Die Benennung kann intern oder extern geschehen. Bei einer internen Benennung ist zu beachten, dass das Amt nicht vom Vorstand oder der Geschäftsführung ausgeübt werden darf. Der/Die Datenschutzbeauftrage soll den/die Datenschutz-Verantwortliche/n im Vorstand oder in der Geschäftsführung unabhängig und nicht weisungsgebunden beraten.

LAG Datenschutzservice

LAG-Mitglieder können die LAG freie Kitaträger als externen Datenschutzbeauftragten beauftragen. Sie werden dann in allen Fragen rund um den Datenschutz beraten und erhalten Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen. Zudem werden sie auch in der Einschätzung von Datenpannen und den notwendigen Handlungsschritten begleitet. Im Rahmen des LAG Datenschutzservices kann die LAG freie Kitaträger als ihr Datenschutzbeauftragter gegenüber dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz benannt werden. Weitere Informationen wie eine Übersicht zum Angebot und den Preisen unseres Datenschutz-Services bekommen sie unter:

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Beiträge zum Thema Datenschutz


Neue Publikationsreihe: BAGE-Hefte unterstützen Vereinsarbeit

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (BAGE) bringt eine neue Publikationsreihe heraus. Diese Reihe richtet sich insbesondere an Elterninitiativen und kleine freie Träger, die eine Kindertageseinrichtung betreiben. Die Themenhefte sollen Träger in ihrer Arbeit unterstützen. Vier Hefte sind bereits erschienen: Vorstandswechsel, Vorstandsarbeit, Mitgliederversammlung und Datenschutz. […]

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Eltern bekommen wegen komplexer Hygiene- und Schutzmaßnahmen derzeit wenig mit vom Kita-Alltag ihrer Kinder. Deswegen zeigen Erzieher*innen bei digitalen Elternabenden gerne Fotos oder Videos vom Gruppengeschehen und den Aktionen mit den Kindern. Erzieher*innen dürfen den Datenschutz hierbei aber nicht vergessen.

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Viele Fachkräfte arbeiten während der derzeitigen Corona-Kitaschließung von zu Hause aus. So wie in der Kindertageseinrichtung ist auch im Homeoffice auf den Datenschutz zu achten. Aus diesem Grund haben wir eine Handreichung ‘Datenschutz im Homeoffice’ erarbeitet, die zum Download zur Verfügung steht.

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Datenschutz: Fotografieren in der Kita

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Ob eine Kita eine*n Datenschutzbeauftragte*n benennen muss, hängt zum einen von der Größe der Organisation ab, das heißt von der Anzahl der Mitarbeiter*innen. Kitas mit mehr als 19 Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu benennen. Bislang galt, dass Organisationen ab 10 Mitarbeiter*innen eine*n Datenschutzbeauftragte*n benötigen. Nun hat das Parlament unlängst beschlossen, die Anzahl von 10 Beschäftigten auf 20 zu erhöhen. Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung zwar noch zustimmen. Davon ist aber auszugehen.
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