Schwerpunkt-Kita-Fachberatung

Einrichtungen, die die Kriterien einer sogenannten Schwerpunkt-Kita erfüllen, fördert das Land Hessen durch zwei voneinander unabhängige Maßnahmen: a) die Schwerpunkt-Kita-Pauschale und b) Schwerpunkt-Kita-Fachberatung. Die Maßnahmen sollen Kitas darin unterstützen, Kindern unabhängig von ihrer Herkunft und ihren sozialen Rahmenbedingungen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf die Schwerpunkt-Kita-Pauschale?

Ob eine Einrichtung die Schwerpunkt-Kita-Pauschale beantragen kann, hängt davon ab, wie viele der betreuten Kinder in ihren Familien vorrangig nicht Deutsch sprechen beziehungsweise wie viele aus einkommensschwächeren Familien kommen. Beträgt der Anteil dieser Kinder mindestens 22 Prozent, kann die Einrichtung die Schwerpunkt-Kita-Pauschale beantragen. Diese Schwerpunkt-Kita-Pauschale beträgt 500 Euro pro vertraglich oder satzungsmäßig aufgenommene Kind, das mindestens eines der genannten Merkmale erfüllt. Die Landesförderung ist an bestimmte Verwendungszwecke (Paragraf 32 Abs. 4 HKJGB) gebunden. Diese sind:

  • Unterstützung der Sprachförderung der Kinder in der Tageseinrichtung,
  • Förderung der Gesundheit, der sozialen, kulturellen und interkulturellen Kompetenzen der Kinder,
  • Förderung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft (Paragraf 26 Abs. 1 Satz 4) oder
  • Unterstützung der Vernetzung der Tageseinrichtung im Sozialraum.

Was ist Schwerpunkt-Kita-Fachberatung?

Einrichtungen, die Anspruch auf die Schwerpunkt-Kita-Pauschale haben, können Schwerpunkt-Kita-Fachberatung beauftragen. Ziel der Beratung ist es, Schwerpunkt-Kitas darin zu unterstützen, Maßnahmen zu entwickeln, die den oben genannten Verwendungszwecken entsprechen und sie bei der Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten.

Wer kann das LAG-Angebot der Fachberatung zur Schwerpunkt-Kita in Anspruch nehmen?

Träger beziehungsweise Einrichtungen aus der Mitgliedschaft der LAG freie Kitaträger, die bereits unsere BEP-Fachberatung in Anspruch nehmen und förderberechtigt sind, können ebenfalls Schwerpunkt-Kita-Fachberatung in Anspruch nehmen.

Was beinhaltet die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung der LAG?

Die Schwerpunkt-Kita-Fachberater*innen beraten Kindertageseinrichtungen und begleiten sie bei der Umsetzung der oben genannten Verwendungszwecke.

Unterstützt von der Schwerpunkt-Kita-Fachberatung, machen sich die Einrichtungsteams mit den Themen vertraut, falls sie es noch nicht sind. Des Weiteren erarbeitet die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung kontinuierlich mit den Teams, welche Maßnahmen sich für ihren pädagogischen Alltag eignen – und wie sich diese umsetzen lassen. Die Fachberatung ist ein fortlaufender Prozess, der in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen oder Verantwortlichen aus der Einrichtung umgesetzt wird.

Was kostet die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung?

Schwerpunkt-Kita-Fachberatung wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) gefördert und ist für Einrichtungen kostenfrei.

Was muss ich beachten, wenn ich das Angebot Schwerpunkt-Kita-Fachberatung der LAG freie Kitaträger in Anspruch nehmen möchte?

Um Ihre Anfrage für das jeweils folgende Kalenderjahr berücksichtigen zu können, bitten wir um Mitteilung bis spätestens 30.09. per E-Mail an .img@.img.

Haben Sie noch Fragen zur Schwerpunkt-Kita-Fachberatung, dann schreiben Sie uns einfach an .img@.img! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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