LAG bietet Fachberatung für Schwerpunkt-Kitas

Die LAG freie Kitaträger Hessen e.V. bietet Trägern beziehungsweise Einrichtungen aus ihrer Mitgliedschaft die Fachberatung zur Schwerpunkt-Kita an. Für Schwerpunkt-Kitas hat das Land Hessen zwei Förderungen geschaffen: a) die Schwerpunkt-Kita-Pauschale und b) die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung. Die Förderungen sollen Kitas darin unterstützen, Kinder so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer Herkunft und ihren sozialen Rahmenbedingungen gleiche Bildungschancen haben.

Wer hat Anspruch auf die Schwerpunkt-Kita-Pauschale?

Ob eine Einrichtung die Schwerpunkt-Kita-Pauschale beantragen kann, hängt davon ab, wie viele der betreuten Kinder in ihren Familien vorrangig nicht Deutsch sprechen beziehungsweise wie viele aus einkommensschwächeren Familien kommen. Beträgt der Anteil dieser Kinder mindestens 22 Prozent, kann die Einrichtung die Schwerpunkt-Kita-Pauschale beantragen. Diese Schwerpunkt-Kita-Pauschale beträgt 500 Euro pro vertraglich oder satzungsmäßig aufgenommene Kind, das mindestens eines der genannten Merkmale erfüllt. Die Landesförderung ist an bestimmte Verwendungszwecke (Paragraf 32 Abs. 4 HKJGB) gebunden. Diese sind:

  • Unterstützung der sprachlichen Bildung und Förderung aller Kinder in der Tageseinrichtung
  • Förderung ihrer Gesundheit, der sozialen, kulturellen und interkulturellen Kompetenzen,
  • Förderung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und
  • Vernetzung der Tageseinrichtung im Sozialraum eingesetzt werden.
LAG Excel-Tool zur Berechnung der Fördervoraussetzung für Schwerpunkt-Kita-Pauschale (2021)

Was macht eine Schwerpunkt-Kita-Fachberatung und wann hat eine Einrichtung Anspruch darauf?

Einrichtungen, die Anspruch auf die Schwerpunkt-Kita-Pauschale haben, können eine Schwerpunkt-Kita-Fachberaterung beauftragen. Ziel dieser Fachberatung ist es, Schwerpunkt-Kitas darin zu unterstützen, Maßnahmen zu entwickeln, die den oben genannten Verwendungszwecken entsprechen und sie bei der Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten.

Wer kann das LAG-Angebot der Fachberatung zur Schwerpunkt-Kita in Anspruch nehmen?

Träger beziehungsweise Einrichtungen aus der Mitgliedschaft der LAG freie Kitaträger können unsere Schwerpunkt-Kita-Fachberatung in Anspruch nehmen. Idealerweise nutzen sie schon unser BEP-Fachberatungsangebot. Denn eine sorgfältige und eingehende Beratung rund um die Themen des BEP lässt sich auf diese Weise prozessorientierter umsetzen.

Die Schwerpunkt-Kita-Fachberater*innen sind speziell für dieses Angebot geschult. Sie bilden sich in regelmäßigen Abständen weiter und bieten ein hohes Maß an professioneller Qualität in der Beratungspraxis.

Welche Themen sind Inhalt der Schwerpunkt-Kita-Fachberatung?

Die Schwerpunkt-Kita-Fachberater*innen beraten Kindertageseinrichtungen und begleiten sie bei der Umsetzung der genannten Verwendungszwecke:

  • Unterstützung der Sprachförderung der Kinder in der Tageseinrichtung,
  • Förderung der Gesundheit, der sozialen, kulturellen und interkulturellen Kompetenzen der Kinder,
  • Förderung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft (Paragraf 26 Abs. 1 Satz 4) oder
  • Unterstützung der Vernetzung der Tageseinrichtung im Sozialraum

Die Einrichtungsteams machen sich, unterstützt von der Schwerpunkt-Kita Fachberatung, mit den Themen vertraut, falls sie es noch nicht sind. Des Weiteren erarbeitet die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung kontinuierlich mit den Teams, welche Maßnahmen sich für ihren pädagogischen Alltag eigenen und wie sich diese umsetzen lassen.

Die Fachberatung ist ein fortlaufender Prozess, der in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen, den Schwerpunkt-Kita-Beauftragten der Einrichtungen oder dem ganzen Team individuell geplant wird. Die kontinuierliche Begleitung der Einrichtungen realisiert sich über persönliche Treffen, Telefonate oder E-Mail-Kontakte sowie zusätzlich in zwei jährlichen Schwerpunkt-Kita-Arbeitstreffen.

Was kostet die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung?

Die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) gefördert und ist für Einrichtungen kostenfrei. Einrichtungen, die die Schwerpunkt-Kita-Pauschale erhalten, ist es freigestellt, ob sie sich von einer Schwerpunkt-Kita-Fachberatung kontinuierlich beraten lassen wollen. Es gibt keine Verpflichtung. Da es mitunter schwierig ist, die zweckmäßige Verwendung der Schwerpunkt-Kita-Pauschale darzulegen – auch weil es Überschneidungen zu anderen Förderprogrammen geben kann – kann es jedoch sinnvoll sein, sich als Einrichtung von einer Schwerpunkt-Kita-Fachberatung unterstützen zu lassen.

Wie erfolgt die Beauftragung der Schwerpunkt-Kita-Fachberatung?

Einrichtungen, die die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung über die LAG freie Kitaträger wahrnehmen möchten, bestätigen dies schriftlich gegenüber uns. Die Beauftragung erfolgt zu Beginn eines jeweiligen Kalenderjahres durch die Einrichtungsleitung mit der „Anlage auf Förderung der Fachberatung nach § 32 Abs. 2 des HKJGB – Schwerpunkt-Kitas“. Die Beauftragung ist jährlich zu wiederholen.

Was muss ich beachten, wenn ich das Angebot Schwerpunkt-Kita-Fachberatung der LAG freie Kitaträger in Anspruch nehmen möchte?

Da Personalressourcen im LAG-Fachberatungsteam für die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung geplant werden müssen, ist es notwendig, dass Schwerpunkt-Kitas ihr Interesse rechtzeitig bekunden. Interessierte Einrichtungen beauftragen die LAG freie Kitaträger mit der Schwerpunkt-Kita-Fachberatung zwar offiziell zu Beginn eines Jahres für das jeweilige Jahr. Wir müssen jedoch etwa ein halbes Jahr vorher wissen, wie viele Einrichtungen uns mit der Schwerpunkt-Kita-Fachberatung beauftragen werden, um die Personalressourcen zu planen.

Hierzu ein Beispiel:
Die Einrichtung „Farbenzauber“ möchte gerne für das Jahr 2023 die Schwerpunkt-Kita-Fachberatung in Anspruch nehmen. Bei der LAG freie Kitaträger Hessen informiert sich die Einrichtungsleitung zunächst über die Rahmenbedingungen. Aufgrund der bestehenden Mitgliedschaft ist eine Beauftragung über die LAG möglich. Die Einrichtungsleitung oder ein Vorstandsmitglied meldet den Bedarf über das nachfolgende Formular an die LAG freie Kitaträger:

Zum Fragebogen, um der LAG den Bedarf an Schwerpunkt-Kita-Fachberatung zu melden.

Die Schwerpunkt-Kita-Fachberater*innen der LAG freie Kitaträger kontaktiert daraufhin die Einrichtungsleitung telefonisch, klärt offene Fragen und vermerkt die Einrichtung als Interessenten. Nach Abschluss der internen Personalplanung der LAG erhält die Einrichtung eine kurze Nachricht über die Aufnahme in den Schwerpunkt-Kita-Fachberatungsprozess für das Jahr 2023. Am Anfang des Jahres 2023 erfolgt dann die offizielle schriftliche Beauftragung. Liegt diese der LAG freie Kitaträger vor, nimmt die zuständige Schwerpunkt-Kita-Fachberatung mit der Einrichtung Kontakt auf und beginnt den Beratungsprozess.

Haben Sie noch Fragen zur Schwerpunkt-Kita-Fachberatung, dann schreiben Sie uns einfach an .img@.img! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!


Weiterführende Links


Downloads zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan