Wie kann das LAG Fortbildungsangebot für die Zulassung als profilergänzende Fachkraft genutzt werden?
Um eine einrichtungsbezogene Zulassung als profilergänzende Fachkraft nach §25b (2) Nr. 6 HKJGB zu erhalten, müssen Personen mit dem Qualifikationsniveau DQR4 oder höher unter anderem 160 (Unterrichts-)Stunden Fortbildung in pädagogischen Themen nachweisen.
Details zu dem seit 3. August 2023 gültigen Fachkraftkatalog hier
Wie wähle ich LAG Fortbildungen für den Nachweis der 160 Stunden aus?
Die Fortbildungen sollten so ausgewählt werden, dass sie die Kenntnisse und Vorerfahrungen der Person mit dem Blick auf die pädagogische Konzeption der Einrichtung ergänzen und das nötige Basiswissen vermitteln. Liegen nur wenige pädagogische Kenntnisse vor, empfehlen wir, mit der Zusammenstellung der 160-Stunden-Fortbildung die sechs Kompetenzfelder der Ausbildung zum/zur Erzieher*in abzudecken.
Wie unterstützt mich die LAG Planungshilfe bei der Auswahl?
Unsere Planungshilfe bietet eine nach Kompetenzfeldern geordnete Übersicht der LAG-Fortbildungen mit Hinweisen auf den jeweiligen Stundenumfang. Damit ist es einfach, ein passendes 160-Stunden-Fortbildungsprogramm zusammenstellen.
Fortbildungsübersicht
Folgende LAG-Fortbildungen eignen sich, um daraus die erforderlichen 160 Stunden zusammenzustellen: