Der Quereinstieg in die Kita mit Fachkraftstatus ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine davon ist, dass sich die betreffenden Personen in 160 Stunden (= Unterrichtsstunden / 45 min) innerhalb von zwei Jahren zu frühpädagogischen Kitathemen weiterbilden. Das Seminarangebot der LAG bietet für die sogenannten profilergänzenden Fachkräfte Möglichkeiten.

Eine Maßnahme, um dem Fachkraftmangel in Kitas etwas entgegenzusetzen, ist es, den Quereinstieg für Menschen einfacher zu gestalten, die einen anderen Beruf als Erzieher*in oder Vergleichbares erlernt beziehungweise studiert haben. Hierfür hat die Landesregierung in Hessen in 2020 den Grundstein gelegt. Der so genannte Fachkraftkatalog des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (Paragraf 25b (2) Nr. 6 HKJGB) wurde dahingehend geändert, dass Menschen mit einer fachfremden Ausbildung nun als profilergänzende Fachkraft mitarbeiten dürfen. Die hierfür notwendigen 160 Stunden Fortbildung zu frühpädagogischen Themen (siehe Erläuterung weiter unten) können mit Seminaren der LAG erreicht werden.

160 Stunden Fortbildung: Was soll nachgewiesen werden?

Der Gesetzgeber hat keine konkreten Vorgaben gemacht, was genau in den 160 Stunden Fortbildung enthalten sein muss. Der Träger beziehungsweise die Einrichtungsleitung soll mit Blick auf die Qualifikation(en) der betreffenden Person sowie mit Blick auf die Einrichtungskonzeption sinnvolle Fortbildungen zusammenstellen. Das Jugendamt, das prüft, ob die Person insgesamt geeignet ist für die Tätigkeit in der Kita (siehe „Voraussetzungen, um als Fachkraft mitzuarbeiten), lässt sich vom Träger in der Regel einen Fortbildungsplan vorlegen.

Checkliste, um die Zusammenstellung der Fortbildungen auf Stimmigkeit zu prüfen

  • Vermitteln die Fortbildungen wichtige pädagogische Grundlagen?
  • Ergänzen die Fortbildungen die Fähigkeiten der Person, die Tätigkeit aufzunehmen?
  • Passen die Fortbildungen zum Profil der Einrichtung?
  • Ist die Teilnahme an einer BEP-akkreditierten Fortbildung geplant (sinnvoll!)?

Um Trägern oder Leitungskräften die Zusammenstellung sinnvoller Fortbildungen zu erleichtern, hat die LAG freie Kitaträger einige Seminare aus ihrem aktuellen Programm zusammengestellt, die einen guten Einstieg in einzelne Bereiche der pädagogischen Tätigkeit von Erzieher*innen bieten.

Hintergrund: Voraussetzungen, um als Fachkraft mitzuarbeiten

Die Voraussetzungen, um als fachfremde Person, das heißt als profilergänzende Fachkraft (Paragraf 25b (2) Nr. 6 HKJGB), in einer Kita mitzuarbeiten, sind folgende:

  • Die vorherige Ausbildung sollte einen Bezug zum Profil und Konzept der Kita haben, in der die Person arbeiten will.
  • Der Abschluss der vorherigen Ausbildung muss das Niveau einer Fachschulausbildung erreichen beziehungsweise gleichwertig sein und einer Qualifikation der Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen. DQR 6 entspricht einem Bachelorabschluss beziehungsweise bei einer Lehrausbildung einem Meisterabschluss.
  • Die Person verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren insgesamt in 160 Unterrichtsstunden zu frühpädagogischen Themen fortzubilden.
  • Das Jugendamt muss die Voraussetzungen prüfen und dem Einsatz der Person zustimmen.

Wichtig zu wissen

Träger dürfen 15 Prozent ihres Personalbedarfs mit profilergänzenden Fachkräften abdecken.
Der Fachkraftstatus, den die betreffende Person erhält, gilt lediglich für die Einrichtung, für die das Jugendamt die Zustimmung erteilt hat. Wenn die Person in einer anderen Einrichtung wechseln möchte, müsste die Zustimmung erneut erfolgen. Inwieweit ein Wechsel bei Trägern mit mehreren Einrichtungen der Zustimmung des Jugendamtes bedarf, wird im Ermessen des jeweiligen Jugendamtes liegen.

Hier geht es zum gesamten Fortbildungangebot: LAG Fort- und Weiterbildungen