Neuer Fachkraftkatalog gilt seit 3. August
Seit dem 3. August gilt der neue Fachkraftkatalog im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch. Durch die aktuelle Änderung des Paragrafen 25b soll es insbesondere für Quereinsteigende einfacher sein, als Fachkraft in einer Kita zu arbeiten. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat auf seiner Webseite nun erläuternde Informationen und Antragsformulare veröffentlicht.
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