Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)

Die LAG freie Kitaträger Hessen e.V. bietet ihren Mitgliedern eine Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) an. Unsere BEP-Fachberater*innen unterstützen Kitas dabei, die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit anhand der Grundsätze und Prinzipien des BEP zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Wie hängen BEP-Fachberatung und Qualitätspauschale zusammen?

Anspruch auf die Qualitätspauschale (300,- Euro pro Kind/Jahr) haben Einrichtungen, …

  • in denen mindestens 25% der Fachkräfte an Fortbildungen zum BEP (Umfang mind. 2 Tage) teilgenommen haben, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
  • die durch eine kontinuierliche BEP-Fachberatung begleitet werden.
  • die ihre Konzeption am BEP ausrichten. Dafür gelten spezielle Kriterien.

Wie wird die BEP-Fachberatung umgesetzt?

Die BEP-Beratung ist ein fortlaufender Prozess, der mit der Kita-Leitung bzw. dem Team abgestimmt wird. Dabei berücksichtigen unsere Fachberater*innen die zeitlichen und personellen Ressourcen der Kita.

Im Rahmen der BEP-Beratung erbringen wir folgende Leistungen:

  • Zwei persönliche Beratungen, davon möglichst ein Termin in der Einrichtung vor Ort
  • Kontinuierliche prozessorientierte Begleitung durch feste Ansprechpartner*innen
  • Bereitstellung von Methoden und Arbeitsmaterialien zur selbständigen Weiterarbeit
  • Regelmäßige einrichtungsübergreifende BEP-Arbeitstreffen (Online)
  • Nach Absprache weitere Beratungsformate möglich

Welche Themen kann die BEP-Fachberatung umfassen?

Die Themenauswahl orientiert sich am Bedarf der Einrichtung. Grundsätzlich ist die BEP-Beratung für alle kitabezogenen Themen mit Bezug zum BEP offen:

  • Umsetzung des BEP im Kita-Alltag
  • Unterstützung bei der Implementierung des BEP in die Konzeption
  • Leitungsspezifische Fragestellungen, z.B. Teamentwicklung
  • Entwicklung einer gemeinsamen Haltung in multiprofessionellen Teams
  • Fallberatung

Was bietet mir die BEP-Fachberatung außerdem?

  • Unterstützung beim Erreichen der formalen Fördervoraussetzung für die Qualitätspauschale
  • Sicherstellung einer fachlich hochwertigen Beratung durch kontinuierliche Fortbildung
    unserer BEP-Berater*innen
  • Vernetzung von BEP-Einrichtungen zum Austausch „guter Praxis“
  • Informationen und Empfehlungen zu relevanten LAG Angeboten im Rahmen der
    BEP-Beratung

Was muss ich beachten, wenn ich die BEP-Fachberatung in Anspruch nehmen möchte?

Interessierte Einrichtungen können einen Vertrag über die LAG BEP Fachberatung mit uns abschließen. Bitte melden Sie sich per E-Mail bei uns, wir senden Ihnen den Vertrag dann gerne zu. Um unsere Personalressourcen planen zu können, bitten wir um frühzeitige Mitteilung, wenn Sie eine BEP-Fachberatung wünschen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Sie haben Fragen zur Finanzierung und Beantragung der BEP-Fachberatung? Bitte melden Sie sich
bei uns, wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können: bep@laghessen.de


Übrigens: Unser Schwerpunkt-Kita-Fachberatungsangebot bietet die Möglichkeit, die BEP-Fachberatung ggf. sinnvoll zu ergänzen und die Belange von Einrichtungen ganzheitlich in den Blick zu nehmen.


Weiterführende Links


Downloads zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan


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