LAG BEP Fachberatung.
Die Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan.

Die LAG freie Kitaträger Hessen e.V. bietet ihren Mitgliedern eine Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) an. Unsere BEP-Fachberater*innen unterstützen Kitas dabei, die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit anhand der Grundsätze und Prinzipien des BEP zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Wie hängen BEP-Fachberatung und Qualitätspauschale zusammen?

Anspruch auf die Qualitätspauschale (300,- Euro pro Kind/Jahr) haben Einrichtungen, …

  • in denen mindestens 25% der Fachkräfte an Fortbildungen zum BEP (Umfang mind. 2 Tage) teilgenommen haben, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
  • die durch eine kontinuierliche BEP-Fachberatung begleitet werden.
  • die ihre Konzeption am BEP ausrichten. Dafür gelten spezielle Kriterien.

Wie wird die BEP-Fachberatung umgesetzt?

Die BEP-Beratung ist ein fortlaufender Prozess, der mit der Kita-Leitung bzw. dem Team abgestimmt wird. Dabei berücksichtigen unsere Fachberater*innen die zeitlichen und personellen Ressourcen der Kita.

Im Rahmen der BEP-Beratung erbringen wir folgende Leistungen:

  • Zwei persönliche Beratungen, davon möglichst ein Termin in der Einrichtung vor Ort
  • Kontinuierliche prozessorientierte Begleitung durch feste Ansprechpartner*innen
  • Bereitstellung von Methoden und Arbeitsmaterialien zur selbständigen Weiterarbeit
  • Regelmäßige einrichtungsübergreifende BEP-Arbeitstreffen (Online)
  • Nach Absprache weitere Beratungsformate möglich

Welche Themen kann die BEP-Fachberatung umfassen?

Die Themenauswahl orientiert sich am Bedarf der Einrichtung. Grundsätzlich ist die BEP-Beratung für alle kitabezogenen Themen mit Bezug zum BEP offen:

  • Umsetzung des BEP im Kita-Alltag
  • Unterstützung bei der Implementierung des BEP in die Konzeption
  • Leitungsspezifische Fragestellungen, z.B. Teamentwicklung
  • Entwicklung einer gemeinsamen Haltung in multiprofessionellen Teams
  • Fallberatung

Was bietet mir die BEP-Fachberatung außerdem?

  • Unterstützung beim Erreichen der formalen Fördervoraussetzung für die Qualitätspauschale
  • Sicherstellung einer fachlich hochwertigen Beratung durch kontinuierliche Fortbildung
    unserer BEP-Berater*innen
  • Vernetzung von BEP-Einrichtungen zum Austausch „guter Praxis“
  • Informationen und Empfehlungen zu relevanten LAG Angeboten im Rahmen der
    BEP-Beratung

Was muss ich beachten, wenn ich die BEP-Fachberatung in Anspruch nehmen möchte?

Um die BEP-Fachberatung über die LAG zu beziehen, können interessierte Einrichtungen einen Vertrag mit uns abschließen. Um Ihre Anfrage für das jeweils folgende Kalenderjahr berücksichtigen zu können, bitten wir um Mitteilung bis spätestens 30.09. per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass eine Voraussetzung die Mitgliedschaft im Verein ist. Sollten Sie noch kein Mitglied sein, berücksichtigen Sie bitte einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Sie haben Fragen zur Finanzierung und Beantragung der BEP-Fachberatung? Bitte melden Sie sich
bei uns, wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können: bep@laghessen.de


Übrigens: Unser Schwerpunkt-Kita-Fachberatungsangebot bietet die Möglichkeit, die BEP-Fachberatung ggf. sinnvoll zu ergänzen und die Belange von Einrichtungen ganzheitlich in den Blick zu nehmen.

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