LAG BEP Fachberatung.
Die Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan.
Die LAG freie Kitaträger Hessen e.V. bietet ihren Mitgliedern eine Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) an. Unsere BEP-Fachberater*innen unterstützen Kitas dabei, die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit anhand der Grundsätze und Prinzipien des BEP zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Wie hängen BEP-Fachberatung und Qualitätspauschale zusammen?
Anspruch auf die Qualitätspauschale (300,- Euro pro Kind/Jahr) haben Einrichtungen, …
- in denen mindestens 25% der Fachkräfte an Fortbildungen zum BEP (Umfang mind. 2 Tage) teilgenommen haben, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- die durch eine kontinuierliche BEP-Fachberatung begleitet werden.
- die ihre Konzeption am BEP ausrichten. Dafür gelten spezielle Kriterien.
Wie wird die BEP-Fachberatung umgesetzt?
Die BEP-Beratung ist ein fortlaufender Prozess, der mit der Kita-Leitung bzw. dem Team abgestimmt wird. Dabei berücksichtigen unsere Fachberater*innen die zeitlichen und personellen Ressourcen der Kita.
Im Rahmen der BEP-Beratung erbringen wir folgende Leistungen:
- Zwei persönliche Beratungen, davon möglichst ein Termin in der Einrichtung vor Ort
- Kontinuierliche prozessorientierte Begleitung durch feste Ansprechpartner*innen
- Bereitstellung von Methoden und Arbeitsmaterialien zur selbständigen Weiterarbeit
- Regelmäßige einrichtungsübergreifende BEP-Arbeitstreffen (Online)
- Nach Absprache weitere Beratungsformate möglich
Welche Themen kann die BEP-Fachberatung umfassen?
Die Themenauswahl orientiert sich am Bedarf der Einrichtung. Grundsätzlich ist die BEP-Beratung für alle kitabezogenen Themen mit Bezug zum BEP offen:
- Umsetzung des BEP im Kita-Alltag
- Unterstützung bei der Implementierung des BEP in die Konzeption
- Leitungsspezifische Fragestellungen, z.B. Teamentwicklung
- Entwicklung einer gemeinsamen Haltung in multiprofessionellen Teams
- Fallberatung
Was bietet mir die BEP-Fachberatung außerdem?
- Unterstützung beim Erreichen der formalen Fördervoraussetzung für die Qualitätspauschale
- Sicherstellung einer fachlich hochwertigen Beratung durch kontinuierliche Fortbildung
unserer BEP-Berater*innen - Vernetzung von BEP-Einrichtungen zum Austausch „guter Praxis“
- Informationen und Empfehlungen zu relevanten LAG Angeboten im Rahmen der
BEP-Beratung
Was muss ich beachten, wenn ich die BEP-Fachberatung in Anspruch nehmen möchte?
Interessierte Einrichtungen können einen Vertrag über die LAG BEP Fachberatung mit uns abschließen. Bitte melden Sie sich per E-Mail bei uns, wir senden Ihnen den Vertrag dann gerne zu. Um unsere Personalressourcen planen zu können, bitten wir um frühzeitige Mitteilung, wenn Sie eine BEP-Fachberatung wünschen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Sie haben Fragen zur Finanzierung und Beantragung der BEP-Fachberatung? Bitte melden Sie sich
bei uns, wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können: bep@laghessen.de
Übrigens: Unser Schwerpunkt-Kita-Fachberatungsangebot bietet die Möglichkeit, die BEP-Fachberatung ggf. sinnvoll zu ergänzen und die Belange von Einrichtungen ganzheitlich in den Blick zu nehmen.