Nach einem Jahr intensiver Arbeit wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Katharina Gerarts, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, im Juni 2018 die Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta fertiggestellt. In einer fünfteiligen Serie möchte die LAG freie Kitaträger einzelne Auszüge der Charta, die von besonderer Bedeutung für die Kindertagesbetreuung sind, vorstellen. Im ersten Teil geht es darum, dass Kitakinder ein Recht darauf haben in ihrer Lebenswelt mitzubestimmen, ein Recht auf Partizipation.

 

» Von früh an: Partizipation in der KitaKinderrechte

Als wichtige Lebensräume von Kindern sind Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege auch zentrale Orte von Sozialisation und Bildung. Indem hier Beteiligung erfahren und eingeübt, begleitet und reflektiert wird, werden Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu Lernorten für Demokratie. Vielfältige positive Erfahrungen in Hessen zeigen, dass bereits kleine Kinder mit pädagogischer Unterstützung kompetent mitwirken können. Im Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren ist dazu festgehalten, dass Kinder ihrer Entwicklung und Bildung von Anfang an aktiv mitgestalten können. Der Plan basiert auf der Grundlage, dass Kinder Rechte haben, insbesondere ein Recht auf bestmögliche Bildung von Anfang an. Dabei ist es zu begrüßen, wenn sie entwicklungsangemessen Verantwortung übernehmen können und entsprechend eingebunden sind. Gleichzeitig sind viele Gelegenheiten zu schaffen, in denen das Kind lernt, in sozialer Verantwortung zu handeln – d.h. die Konsequenzen seines eigenen Handelns für die anderen und sich selbst zu reflektieren. Kinder lernen sich einzubringen und Entscheidungen für sich und andere zu fällen, wenn ihnen Mitsprache und Wahlmöglichkeiten gegeben werden. Sie lernen Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, wenn ihnen Verantwortung übertragen wird. «

aus der Hessischen Kinder- und Jugendrechte-Charta 2018, S. 78f