Das Land Hessen hat die Qualitätspauschale erhöht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kinder- und  Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) im April 2018 steigt diese von ursprünglich bis zu 100 Euro pro Kind und Jahr

  • in 2018 auf 170 Euro (auch rückwirkend),
  • in 2019 auf 225 Euro,
  • ab 2020 auf 300 Euro.

Bis März 2023 gilt dabei weiterhin, dass alle Einrichtungen Anspruch auf die Qualitätspauschale haben, deren pädagogische Konzeption „die Arbeit nach dem Bildungs- und Erziehungsplan widerspiegelt“ und „mindestens eine in der Tageseinrichtung beschäftigte Fachkraft an Fortbildungen zum Bildungs- und Erziehungsplan teilgenommen hat oder die Tageseinrichtung durch eine entsprechend qualifizierte Fachberatung kontinuierlich zur pädagogischen Arbeit nach den Grundsätzen und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans beraten und begleitet wird.“

Ab März 2023 gelten schärfere Fördervoraussetzungen. Träger von Kindertageseinrichtungen müssen dann nachweisen, dass ein Viertel der Fachkräfte an einer dreitägigen Fortbildung zum HBEP teilgenommen hat. Diese darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Zusätzlich müssen sich alle Einrichtungen kontinuierlich von einer BEP-Fachberatung begleiten lassen.

Die LAG freie Kitaträger bietet im Seminarprogramm zertifizierte Fortbildungen zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) an.

Zudem ist die LAG freie Kitaträger auch in der BEP-Fachberatung aktiv. Bei bestehendem Interesse melden Sie sich bitte zeitnah unter .img@.img

Zum Fragebogen, um den Bedarf an HBEP Fachberatung zu melden.