BEP

Die LAG begleitet Einrichtungen, die die Grundsätze und Prinzipien des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans, BEP, umsetzen wollen. Die Teilnehmer_innen befassen sich in der Beratung mit den Schwerpunktthemen des Plans, wie dem Bild vo Kind oder der Ko-Konstruktion.

Die LAG arbeitet dabei mit einzelnen Einrichtungen für jeweils ein Jahr zusammen. Die BEP-Fachberatung ist ein fortlaufender Prozess. Die Fachberater_innen stimmen ihn mit der Kita-Leitung und dem Team individuell ab.

BEP-Fortbildungen als Inhouse-Angebot

22.01.2020

Seit 2008 können Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Hessen an kostenlosen Fortbildungen zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) teilnehmen. Ab voraussichtlich April 2020 bietet die LAG freie Kitaträger drei thematisch unterschiedliche BEP-Modulfortbildungen an, die Kitas als Inhouse-Seminare buchen können.

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Fördervoraussetzungen Qualitätspauschale: Was gilt wann?

23.04.2019

Im letzten Jahr sind einige Paragraphen im Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB vom 30. April 2018)) geändert worden. Das Gesetz enthält seitdem neue Fördervoraussetzungen für die Qualitätspauschale. Sie sollen eigentlich ab 2020 gelten. So steht es im Gesetz. Möglicherweise verschiebt sich das Datum aber nach hinten. Was bedeutet das für Träger? Wir haben eine Handreichung erstellt, die zur Klärung beiträgt. […]

Medienkompetenz vermitteln

01.11.2018

Nach einem Jahr intensiver Arbeit wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Katharina Gerarts, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, im Juni 2018 die Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta fertiggestellt. In einer fünfteiligen Serie möchte die LAG freie Kitaträger einzelne Auszüge der Charta, die von besonderer Bedeutung für die Kindertagesbetreuung sind, vorstellen. Im letzten Teil geht es darum, Kindern die Teilhabemöglichkeiten neuer Medien zu eröffnen und ihnen gleichzeitig ausreichend Schutz, z.B. im Internet, zu bieten.

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Mitbestimmung ermöglichen und fördern

23.07.2018

Nach einem Jahr intensiver Arbeit wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Katharina Gerarts, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, im Juni 2018 die Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta fertiggestellt. In einer fünfteiligen Serie möchte die LAG freie Kitaträger einzelne Auszüge der Charta, die von besonderer Bedeutung für die Kindertagesbetreuung sind, vorstellen. Im ersten Teil geht es darum, dass Kitakinder ein Recht darauf haben in ihrer Lebenswelt mitzubestimmen, ein Recht auf Partizipation.

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Die Qualitätspauschale steigt

01.06.2018

Das Land Hessen hat die Qualitätspauschale erhöht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kinder- und  Jugendhilfegesetzbuches […]