Nach einem Jahr intensiver Arbeit wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Katharina Gerarts, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, im Juni 2018 die Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta fertiggestellt. In einer fünfteiligen Serie möchte die LAG freie Kitaträger einzelne Auszüge der Charta, die von besonderer Bedeutung für die Kindertagesbetreuung sind, vorstellen. Im letzten Teil geht es darum, Kindern die Teilhabemöglichkeiten neuer Medien zu eröffnen und ihnen gleichzeitig ausreichend Schutz, z.B. im Internet, zu bieten.
» Medien in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Kinder wachsen von klein auf selbstverständlich mit den Entwicklungen der Technik auf, denn schon sehr junge Kinder haben häufig Zugang zu Smartphones, Tablets und Computern. Der kompetente Umgang mit Medien bedeutet in diesem Zusammenhang für das Kind gesellschaftliche Teilhabe auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dieser Tatsache trägt auch der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan Rechnung, indem er die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern als einen wichtigen Aspekt von Bildung und Erziehung benennt. Zur Medienkompetenz gehört die Fähigkeit, Medien selbstbestimmt, kritisch, reflektiert, kreativ, maß- und verantwortungsvoll zu nutzen. Der bewusste und selbstverständliche Umgang mit Medien in der Kindertagesbetreuung als Bestandteil des pädagogischen Handelns kann auch Bestandteil einer inklusiven frühkindlichen Bildung sein (Abbau von Barrieren etc.). Zentrale Herausforderung ist es, die Kinder zu einem entwicklungsgemäß kompetenten Umgang mit Medien aller Art zu befähigen, damit sie zusätzliche Chancen gesellschaftlicher Teilhabe nutzen können. Gleichzeitig ist die entwicklungsangemessene und selbstkritische Auseinandersetzung mit den Risiken des Gebrauchs digitaler Medien und des Internets unabdingbar. Im Sinne eines konsequenten Daten- und Kinderschutzes und zur Wahrung der vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Kindertageseinrichtung und Familie müssen Eltern partizipativ in Fragen des sicheren Umgangs mit digitalen Daten ihrer Kinder einbezogen werden. Es muss darüber hinaus sichergestellt sein, dass Fach- und Lehrkräfte sowie Tagespflegepersonen bei dieser Aufgabe ausreichende Unterstützung haben, z.B. durch technisches und pädagogisch-konzeptionelles Wissen. Dazu wird empfohlen, den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan entsprechend zu überarbeiten und den aktuellen Fragestellungen anzupassen. «
aus der Hessischen Kinder- und Jugendrechte-Charta 2018, S. 115