
Der LAG Rechtsservice.
Rechtsberatung für Kita-Träger.
Arbeitsrechtliche Fragen, Betreuungsverträge, Mietrecht, Finanzierung, Haftungsfragen, Vereinsrecht – im Träger- und Kitaumfeld stellen sich vielfältige Rechtsfragen. Umso wertvoller kann die Beratung durch einen Anwalt sein, der mit diesen Themen gut vertraut ist.
Schnelle Orientierung im Rechtsdschungel mithilfe anwaltlicher Erstberatung
Viele Rechtsunsicherheiten können schon in der Erstberatung geklärt werden. Im Rahmen des Erstgesprächs beantwortet der von der LAG beauftragte Rechtsanwalt Fragen, erläutert die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Die Ungewissheit, ob ein Anspruch durchsetzbar ist oder ob es sinnvoll ist, sich gegen eine Forderung zu wehren, lässt sich damit ausräumen.
Die Erstberatung umfasst folgende Rechtsgebiete und Themen:
- Arbeitsrecht
- Gewalt/-Kinderschutz
- Betreuungsverträge
- Verwaltungsrecht (z.B. Finanzierung)
- Zivilrecht (z.B. Mietrecht)
- Haftungsfragen
- Vereinsrecht
- Kooperation mit dem Betriebsrat
- Datenschutz (nur Ersteinschätzung oder Empfehlung)
Vorteile für LAG Mitglieder
- Entlastung bei der Anwaltssuche
- Zugang zu einem Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Kita-Bereich
Bitte beachte
Der LAG Rechtsservice steht LAG Mitgliedern zur Verfügung und bietet ausschließlich die Erstberatung an. Folgeberatungen und Übernahme von Mandaten sind nicht Bestandteil des LAG Angebots. Diese können auf Wunsch direkt bei unserem kooperierenden Anwalt beauftragt werden.
Terminvereinbarung zur Erstberatung
Unter Angabe der LAG Mitgliedsnummer deines Trägers kannst du direkt einen Termin mit Franz Neukirch vereinbaren, dem unsererseits beauftragten Rechtsanwalt (20-minütige Erstberatung zu Sonderkonditionen): 069-945034-0, info@ra-neukirch.de.
Du hast Fragen oder brauchst weitere Infos?
Wende dich bitte per E-Mail an beratung@laghessen.de. Wir freuen uns, wenn wir dir weiterhelfen können!