Das Hessische Sozialministerium hat uns gebeten, eine Stellungnahme zur Zukunft des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs abzugeben. In unserer Stellungnahme haben wir die wichtigsten Änderungsforderungen zusammengefasst.

Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) ist seit 2006 in Kraft und läuft am 31. Dezember 2025 aus. Das Sozialministerium möchte wissen, was gut an dem Gesetz ist und welche Änderungen notwendig wären. Aus diesem Grund hat das Sozialministerium den kommunalen Arbeitgebern und allen Verbänden, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, fünf Fragen geschickt, die in einer Stellungnahme von uns beantwortet worden sind. Die Stellungnahmen der Verbände sollen der Vorbereitung einer Evaluation dienen.

Hintergrundinformation:
Hessisches Kinderförderungsgesetz änderte vor zehn Jahren das HKJGB
Im Jahr 2014 nahm das Land Hessen mit Hilfe des Hessischen Kinderförderungsgesetzes große Änderungen am HKJGB vor und integrierte Mindeststandards für die Kindertagesbetreuung. Diese waren bis dahin in Verordnungen geregelt. Wesentliche Aspekte des Gesetzes, die sich seitdem auf den Betrieb von Kindertagesstätten auswirken, sind der Fachkraftkatalog, der definiert, wer als Fachkraft in einer Kita arbeiten darf, der personelle Mindestbedarf und die Größe und Zusammensetzung der Gruppe. Das HKJGB regelt auch die Landesförderung. Seit dem Inkrafttreten hat das Land Hessen die Mindeststandards erhöht, um die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern. Einige der Änderungen hatten wir gefordert, wie beispielsweise die Freistellung für Leitungstätigkeit. Am 31. Dezember 2025 endet die Gültigkeit des Gesetzes.

Notwendige Anpassungen für die Kindertagesbetreuung in der aktuellen Krise

In unserer Stellungnahme haben wir betont, dass wir das HKJGB für den Bereich Kindertagesbetreuung weiterhin für notwendig halten, da es Rahmenbedingungen für den Kita-Betrieb vorgibt und Mindeststandards festlegt.

Obwohl sich das Gesetz in vielen Bereichen bewährt hat, fehlen unsere Meinung nach dennoch insbesondere drei Aspekte, die bei einer Überarbeitung des HKJGB berücksichtig werden sollten, um die Kindertagesbetreuung in der aktuellen Krise zu stabilisieren:

  1. Personalbindungsmaßnahmen unter anderem in Form von gesetzlich verankerter mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit
  2. kontinuierliche und vor allem hürdenfreie Fachberatung für (kleine) freie Träger sowie
  3. gesetzlich verankerte Regelungen für die Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung, in dem die Bestimmungen aus der Rahmenvereinbarung Integration in das HKJGB übernommen werden.

In unserer Stellungnahme erläutern wir ausführlich, warum wir diese Änderungen für notwendig halten. Hier geht es zur Stellungnahme: LAG Stellungnahme ‘Evaluierung ablaufender Gesetze und Verordnungen hier: HKJGB und die HKJGB-Ausführungsverordnung’