Eltern bekommen wegen komplexer Hygiene- und Schutzmaßnahmen derzeit wenig mit vom Kita-Alltag ihrer Kinder. Deswegen zeigen Erzieher*innen bei digitalen Elternabenden gerne Fotos oder Videos vom Gruppengeschehen und den Aktionen mit den Kindern. Erzieher*innen dürfen den Datenschutz hierbei aber nicht vergessen.

Bei Online-Elternabenden dürfen zwar Fotos aus dem Kita-Alltag gezeigt werden. Doch auch hier müssen Träger auf den Datenschutz achten.

Fotos zeigen? Ja, aber datenschutzkonform

Kontaktbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gelten weiterhin. Eltern ist es unter den aktuell gültigen Hygieneschutzbestimmungen daher oft nicht erlaubt, die Kita zu betreten. Sie bekommen nur wenig vom Einrichtungsalltag ihrer Kinder mit. Veranstaltungen in größeren Gruppen, wie Elternabende oder Mitgliederversammlungen können außerdem nur online stattfinden. Deshalb bitten Eltern die pädagogischen Fachkräfte immer häufiger darum, dass sie ihnen Bildmaterial aus dem Einrichtungsgeschehen zeigen. Darauf reagieren Einrichtungen zunehmend und zeigen bei Online-Elternabendenden oder Online-Entwicklungsgesprächen Fotos oder Filme aus dem Einrichtungsalltag. Wie kann dies datenschutzkonform geschehen?

Eltern müssen einverstanden sein

Foto oder auch Videoaufnahmen unterliegen einem besonderen Schutz (Recht am eigenen Bild). Nur in Ausnahmefällen dürfen Fotografen beziehungsweise Organisationen oder Firmen Bildaufnahmen ohne Einwilligungserklärung der aufgenommenen Personen verwenden. Aufnahmen, die auf einer öffentlichen Veranstaltung entstanden sind und die in erster Linie den Charakter der Veranstaltung dokumentieren, zählen beispielsweise dazu. Für allen anderen Aufnahmen gilt: Die Abgebildeten müssen ihr Einverständnis für die Verwendung der Bilder geben. Dazu müssen sie über die Art und Weise der Verwendung aufgeklärt sein, darüber, wann die Bilder wieder gelöscht werden und wie sie vor Missbrauch geschützt sind. Bei Kindern geben Eltern beziehungsweise die Sorgeberechtigten ihre Einwilligung.

Wenn eine Kita Fotos oder Videos aus dem Einrichtungsalltag zeigt, sollte von allen gezeigten Kindern eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Die jeweiligen Erzieher*innen sichern sich am besten bei den Eltern mit einer mündlichen Rückversicherung während des Elternabends und eine Protokollierung der Abfrage ab, dass sie Fotos ihrer Kinder zeigen dürfen.

Weiterverwendung der Fotos erschweren

Ein zusätzlicher Schutz bei Online-Verwendungen von Fotos kann ein „Copyright“-Vermerk beziehungsweise ein Wasserzeichen (Wasserzeichen auf Fotos platzieren) auf dem Foto sein. Damit wird eine unrechtmäßige Weiterverwendung erschwert. Eine weitere Möglichkeit vom Kita-Alltag zu berichten ist es, die Aktionen in der Kita so aufzunehmen, dass die Gesichter der Kinder nicht zu sehen sind. Darüber hinaus sollte die Gruppenleitung beziehungsweise die verantwortliche Erzieher*in die Teilnehmer*innen eines Online-Elternabends oder eines Online-Elterngesprächs darum bitten, keine Screenshots oder Fotografien des Bildschirms zu machen. Stattdessen empfehlen wir, datenschutzrechtlich sichere Wege zu finden und den Eltern anzubieten, die Aufnahmen ihrer Kinder etwa auf einem passwortgeschützten USB-Stick oder als Ausdrucke im Portfolio-Ordner zur Verfügung zu stellen.

LAG berät Träger zum Datenschutz

Die LAG freie Kitaträger berät ihre Mitglieder zum Thema Datenschutz, bietet Vorlagen wie etwa Einverständniserklärungen an und kann den externen Datenschutzbeauftragten für Mitglieder stellen – bei Abschluss eines entsprechenden Servicevertrags. Weitere Informationen können Träger / Kita-Leitungen anfragen unter datenschutz@laghessen.de