Mit dem Start des neuen Jahres ist eine neue Zusatzvereinbarung Integration in Kraft getreten, die insgesamt siebte. Damit steigt auch das Entgelt für zusätzliche Hilfen zur Betreuung von Kindern mit Behinderung: Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Träger in Hessen je bewilligter Fachkraftstunde 1.549 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 52 Euro gegenüber dem Vorjahr.
2025 wurde der Betrag gegenüber 2024 um 47 auf 1.497 Euro erhöht. Prozentual betrachtet, betrug die Erhöhung für das Jahr 2025 demnach 3,24 Prozent. Für 2026 stieg die Erhöhung leicht an – auf 3,47 Prozent.
Die von Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag, Hessischer Städte- und Gemeindebund und Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V. vereinbarte Neuregelung gilt bis zum Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung Teilhabe – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.
Der vollständige Titel der bisherigen Rahmenvereinbarung Integration lautet “Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder”. In dieser Vereinbarung sind die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen geregelt.
Rahmenvereinbarung Integration 7. Zusatzvereinbarung 14.11.2025