Erneute Erhöhung: Das Entgelt für zusätzliche Hilfen zur Betreuung von Kindern mit Behinderung wurde rückwirkend angehoben. Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Träger in Hessen gemäß der sechsten Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Integration je bewilligter Fachkraftstunde 1.497 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 47 Euro gegenüber dem Vorjahr.
Die von Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag, Hessischer Städte- und Gemeindebund und Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V. vereinbarte Neuregelung gilt bis zum Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung Teilhabe – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2025.
Der vollständige Titel der bisherigen Rahmenvereinbarung Integration lautet “Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder”. In dieser Vereinbarung sind die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen geregelt.
Rahmenvereinbarung Integration 6. Zusatzvereinbarung 11.03.2025