Nach einem Jahr intensiver Arbeit wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Katharina Gerarts, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, im Juni 2018 die Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta fertiggestellt. In einer fünfteiligen Serie möchte die LAG freie Kitaträger einzelne Auszüge der Charta, die von besonderer Bedeutung für die Kindertagesbetreuung sind, vorstellen. Im dritten Teil geht es darum alle Kinder als Inhaber_innen der gleichen Rechte zu sehen und ihnen Chancengerechtigkeit zu eröffnen.

 

» Wenn aus Differenzen Benachteiligungen werdenKinderrechte

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Aber nicht alle Kinder sind gleich. Das Spektrum an Verschiedenheiten und Unterschieden ist breit und vielfältig: Es umfasst sozioökonomische Lebenslagen, familiäre Konstellationen, das Geschlecht und sexuelle Orientierungen, die kulturelle Prägung, Sprachkompetenzen, religiöse Zugehörigkeiten, körperliche und geistige Fähigkeiten und vieles mehr. Zum Problem kann Diversität dadurch werden, wenn manche Differenzen negative Auswirkungen auf die Teilhabemöglichkeiten haben. Anders ausgedrückt: Sie könne sich zu Diskriminierungen verdichten und die Verwirklichung ihrer Rechte für manche Kinder einschränken. Dies zeigt sich zum Beispiel an der vielfach belegten Tatsache, dass die soziale Herkunft immer noch die Bildungsaussichten von Kindern und Jugendlichen prägt. Aus kinderrechtlicher Sicht muss es daher eine wesentliche Zielsetzung der Landespolitik sein, Barrieren jedweder Art abzubauen und ein größtmögliches Maß an Chancengerechtigkeit zu erreichen. Diese Zielsetzung betrifft sämtliche Politikfelder. «

aus der Hessischen Kinder- und Jugendrechte-Charta 2018, S. 97