Nach einem Jahr intensiver Arbeit wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Katharina Gerarts, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, im Juni 2018 die Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta fertiggestellt. In einer fünfteiligen Serie möchte die LAG freie Kitaträger einzelne Auszüge der Charta, die von besonderer Bedeutung für die Kindertagesbetreuung sind, vorstellen. Im zweiten Teil geht es um die notwendige Sensibilisierung von Arbeitgeber_innen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

» Vereinbarkeit von Familie und BerufKinderrechte

Auch bei den in Hessen geborenen Kindern zeigte sich, dass Eltern zu haben nicht immer bedeutet, auch viel von den Eltern zu haben. Vor allem die Väter erleben manche Kinder oft nur spät am Abend und am Wochenende. In den Aussagen der Kinder spiegelt sich die Tatsache, dass die berufliche Belastung den Alltag vieler Haushalte prägt. Bei der vielzitierten Work-Life-Balance geht es auch um die Frage, wieviel Zeit Eltern bleibt, ihr Elternsein zu leben. Hieraus erwächst die Forderung, die Gestaltung einer familienfreundlichen Arbeitswelt weiter voranzubringen. Dabei geht es um arbeitsrechtliche Bestimmungen und eine entsprechende Haltung in den Unternehmen. Aber auch das Land Hessen hat Handlungsspielräume. Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat etwa die Kommission des Dialogforums „Hessen hat Familiensinn“ angeregt, ein Zertifikat für „familienfreundliche Unternehmen“ einzuführen und Schulungskonzepte für die Fortbildung von (Führungs-)Kräften in Kooperation mit hierfür relevanten Akteuren wie Industrie- und Handwerkskammern zu erarbeiten. «

aus der Hessischen Kinder- und Jugendrechte-Charta 2018, S. 89