Am 20. November 2019 haben der Hessische Sozialminister Kai Klose und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) den Gute-Kita-Vertrag in Wiesbaden unterzeichnet. Das Land Hessen hat sich entschieden, die 412,6 Millionen Euro des Bundes in die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ und „Leitungsfreistellung“ zu investieren. Wie wirkt sich der Gute-Kita-Vertrag in Hessen aus?

Junge sitzt mit Bildbuch in der Hand auf dem Boden.
Für Kinder in Hessens Kitas bringt das Gute-Kita-Gesetz vor allem mehr Erzieher*innen.

Wie wirkt sich der Gute-Kita-Vertrag in Hessen aus?

Hessen war das letzte Bundesland, dass den Vertrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG), unter Gute-Kita-Gesetz bekannt, unterzeichnet hat. Zwanzig Prozent Leitungsfreistellung (auf den Mindestpersonalbedarf gerechnet) finanziert das Land bis 2022 mit den Bundesgeldern. Außerdem werden die Ausfallzeiten auf 22 Prozent von bisher 15 Prozent erhöht. Beide Maßnahmen erhöhen den Personalschlüssel. Im Sommer nächsten Jahres will die Landesregierung die Maßnahmen gesetzlich verankern und das Hessische Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB) entsprechend ändern.

Die gesetzliche Sicherstellung von Leitungsressourcen sowie die Erhöhung von Ausfallzeiten sind wichtige strukturelle Qualitätsmerkmale für den Kita-Betrieb. Allerdings: Der Personalschlüssel wird sich nicht automatisch in allen Einrichtungen Hessens verbessern. Denn einige hessische Kommunen finanzieren derzeit schon einen höheren Standard als den im HKJGB vorgegebenen Mindeststandard. Für diese Kommunen entsteht daher kein Handlungsbedarf. Sie verfügen durch die Bundesgelder nun über zusätzliche Finanzmittel. Diese können sie in andere kommunale Bereiche als die Kindertagesbetreuung fließen lassen. Ob in den Kindertageseinrichtungen der beschriebenen Kommunen gegenwärtig eine qualitätsvolle Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern möglich ist, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Finanzschwache Kommunen profitieren

Die finanziellen Möglichkeiten der hessischen Kommunen spiegeln sich in der Qualität der Kindertagesbetreuung wieder. Schon im Evaluationsbericht zum Hessischen Kinderförderungsgesetz Ende 2016 hatte das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e.V.) festgestellt, dass die Bildungschancen für Kinder in Hessen unterschiedlich sind. Nur wenige Kommunen können es sich leisten, einen höheren Standard (= mehr Personal) in der Kindertagesbetreuung zu finanzieren. In finanzschwachen Kommunen werden sich die erhöhten Standards zur Leitungsfreistellung und Ausfallzeiten daher positiv auswirken. Insgesamt rechnet die LAG freie Kitaträger damit, dass die geplanten Gesetzesänderungen die Betreuungsverhältnisse in hessischen Kitas landesweit angleichen. Mancherorts wird die Betreuung somit deutlich verbessert.

Zwar wird das Gute-Kita-Gesetz somit wirklich Gutes bewirken. Doch einer der größten Mängel und das größte Hindernis für Qualität in Kitas ist abermals offengelegt: die uneinheitliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Nicht jede Kommune kann einen guten Standard der Kindertagesbetreuung finanzieren. Das Gute-Kita-Gesetz und die damit einhergehende Anhebung der hessischen Mindeststandards ändern schon etwas daran. Um Kindern hessenweit gleiche Startvoraussetzungen zu bieten, bräuchte es allerdings mehr als die Leitungsfreistellung und eine Anhebung der Ausfallzeiten.

Zum weiteren Zeitplan

Im März 2020 will das Land den Gesetzentwurf zur Änderung des HKJGB veröffentlichen. Im Juni soll das Gesetz beschlossen und am 01. August 2020 rückwirkend für 2020 in Kraft treten. Das Gesetzt wird voraussichtlich eine Duldungsfrist von zwei Jahren enthalten, die Trägern eine Übergangszeit zum neuen Mindeststandard ermöglicht.

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