Eltern, die berechtigt sind, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten (BuT-Berechtigte), müssen zukünftig keinen Eigenanteil für das Mittagessen in Kitas leisten. Dieser fällt ab 01. August 2019 weg.

Die Kosten für gemeinschaftliche Mittagessen übernimmt das Sozialamt dann vollständig. Für Träger bedeutet dies konkret, dass sie mögliche, auf den Eigenanteil bezogene Einzugsermächtigungen stornieren können. Beziehungsweise sollten Träger betroffene Eltern darauf hinweisen, den Eigenanteil ab 01. August 2019 nicht mehr zu überweisen.

ACHTUNG: Die auf Basis dieser Gesetzesänderung entstandende Ersparnis für Eltern bezieht sich lediglich auf das Mittagessen. Häufig enthalten Verpflegungspauschalen von Kitas auch Kosten für Frühstück und Snack. Die gesetzliche Änderung bezieht sich jedoch nicht auf die Kosten der sonstigen Verpflegung. Das bedeutet, dass BuT-Berechtigte weiterhin den Anteil für Snacks und gegebenenfalls Frühstück selbst tragen müssen, falls es keine andere Vereinbarung mit dem Sozialamt gibt.

Warum fällt der Eigenanteil für das Mittagessen weg?

Seit dem 01. Juli 2019 ist das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, das so genannte Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) in Kraft getreten. Der Bund hat mit dem Gesetz unter anderem den Kinderzuschlag erhöht, für Alleinerziehende und Geringverdienende geöffnet und das Antragsverfahren entbürokratisiert. Außerdem wurden Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets erhöht und der Eigenanteil für die Mittagsverpflegung gestrichen. Das Gesetz hat laut Bundesfamilienministerium das Ziel, faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder zu schaffen, die aus Familien mit kleinem Einkommen stammen.

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