Die Praxisanleitung von Berufspraktikant*innen in Kindertageseinrichtungen verändert sich derzeit aufgrund kompetenzorientierter Lehrpläne. Denn die neuen Lehrpläne wirken sich auf das Berufspraktikum von Erzieherinnen und Erzieher aus. Eine kürzlich erstellte Handreichung für die Praxis erläutert Praxisanleiter*innen die neuen Anforderungen an die Ausbildung von Erzieher*innen.

In Frankfurt ist eine Handreichung für den Lernort Praxis entwickelt worden. Sie erklärt Praxisanleiter*innen, was Kompetenzorientierung bedeutet und welche Anforderungen sich für die Anleitung von Berufspraktikant*innen ergeben. Denn neuerdings sind Praxisanleiter*innen herausgefordert, die Kompetenzen angehender Fachkräfte in definierten Aufgabenfeldern zu beurteilen. Die Handreichung „Lernort Praxis und Lernort Schule: Kompetenzorientierung in der Ausbildung von Erzieher*innen“ geht außerdem auf die Hintergründe des Lehrplans ein.

Der Anhang der Handreichung besteht aus einem Glossar. Hier sind Begriffe erklärt, die häufig im Zusammenhang mit der Kompetenzorientierung genannt werden. Außerdem haben die Verfasser der Handreichung zur Orientierung exemplarische Kompetenz- und Beurteilungsraster zu den jeweiligen Aufgabenfeldern hinzugefügt.

Die Handreichung entstand im Auftrag der Frankfurter ‘Arbeitsgemeinschaft §78 Kindertagesbetreuung’ und somit aller Frankfurter Trägervertretungen. Sie wurde durch das Stadtschulamt Frankfurt am Main finanziert.

Hier geht es zur Handreichung:

Handreichung Kompetenzorientierung in der Ausbildung von Erzieher_innen FFM 2019

Als ergänzende Konkretisierung empfehlen wir auch den Entwurf der Richtlinien für das Berufspraktikum der Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik (Stand 02.01.2019). Hier werden Aspekte wie der “Individuelle Ausbildungsplan”, “Zwischenbewertung”, “Abschlussgespräch” oder Dokumentation genauer ausgeführt.

Richtlinien für das Berufspraktikum Entwurf Jan 2019