Der Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Kindertageseinrichtung regelt unter anderem, von wem und zu welchem Zeitpunkt der Vertrag gekündigt werden kann. Wie Kindertageseinrichtungen das Kündigungsrecht im Betreuungsvertrag eindeutig formulieren und was sie tun können, um eine Kündigung vor Vertragsbeginn auszuschließen, erläutert unser Netzwerkpartner, der Münchner Dachverband KleinKinderTagesstätten – KKT e.V. in einem Artikel ihres KKT-Infoheftes.


Die Kündigung von einem Betreuungsvertrag vor Vertragsende, also bevor das Kind die Einrichtung regulär verlässt, kann reibungslos verlaufen. Sie kann aber auch in einen Konflikt münden, beispielsweise wenn eine Vertragspartei mit der Kündigung nicht einverstanden ist. Einige Probleme, die bei Kündigungen auftreten können, lassen sich im Vorfeld durch klare Regelungen im Vertrag ausschließen. In dem folgenden Artikel finden sich Formulierungsvorschläge für Betreuungsverträge und Hinweise, wie sich Kindertageseinrichtungen absichern können, dass Eltern sich an den Vertrag halten.

Kündigung von Betreuungsverträgen

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