In der Rahmenvereinbarung Integration ist das Entgelt für die zusätzlichen Hilfen zur Betreuung von Kindern mit Behinderung erhöht worden. Je bewilligter Fachkraftstunde wird ab 1. Januar 2023 ein Betrag von 1.340 Euro gewährt.
Der vollständiger Titel der Rahmenvereinbarung Integration lautet “Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder”. In dieser Vereinbarung sind die Voraussetzungen und Rahmenbedinungen zur Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen geregelt. In der 4. Zusatzvereinbarung zur “Rahmenvereinbarung Integration” wurde die Pauschale je bewilligter Fachkraftstunde pro Jahr angepasst und um 65 Euro angehoben. Je bewilligter Fachkraftstunde wird nun ein Entgelt von 1.340 Euro gezahlt.
Rahmenvereinbarung Integration / 4. Zusatzvereinbarung 27.09.2022