Das Land Hessen plant zur Anhebung der Qualitätsstandards, den gesetzlichen personellen Mindestbedarf in Kitas zu erhöhen. Außerdem sollen Leitungskräfte zukünftig (mehr) Zeit bekommen, sich ausschließlich mit Leitungsaufgaben zu beschäftigen. Zu den geplanten Änderungen des Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuches (HKJGB) nahmen die LAG freie Kitaträger sowie weitere Akteur*innen der Kindertagesbetreuung am 14. Mai vor dem Sozialausschuss des Hessischen Landtags Stellung.

Ausbau von Qualitätsstandards durch Gute-Kita-Vertrag

Die Bundesgelder des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (dem so genannten Gute-Kita-Gesetz) will das Land Hessen dafür nutzen, den personellen Mindestbedarf in Kitas zu erhöhen. Stellschrauben sollen zum einen die Ausfallzeiten sein, die erhöht werden. Zum anderen soll eine anteilige Freistellung der Leitungskräfte gesetzlich verankert werden. Der Bund verfolgt mit dem Gute-Kita-Gesetz das Ziel, bundesweit Qualitätsentwicklungsprozesse anzustoßen. Die hessische Regierungskoalition, bestehend aus CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, hat zur Umsetzung des Gute-KIta-Vertrags einen Gesetzentwurf mit Änderungen für das Hessische Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB) vorgestellt. Zusätzlich kam ein Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linken zur Praxisanleitung zur Anhörung. Die LAG freie Kitaträger hatte eine Stellungnahme zu beiden Entwürfen eingereicht und nahm die Gelegenheit zur Anhörung für seine Mitglieder wahr.

Leitungsfreistellung und Ausfallzeiten

Die Leitungsfreistellung von zwanzig Prozent gerechnet auf den personellen Mindestbedarf sowie die Anhebung der Ausfallzeiten von 15 auf 22 Prozent begrüßten die zur Anhörung geladenen Vertreterinnen der kirchlichen Träger, kommunalen Träger, Gewerkschaften, Fachkräfte, Kita-Eltern Hessen sowie andere Akteurinnen der Kindertagesbetreuung durchweg als Schritte in die richtige Richtung. Mehrere Trägervertreter*innen wiesen darauf hin, dass der Mangel an Fachkräften große Sorgen bereitet und eine Erweiterung des Fachkraftkataloges notwendig sei, um die Vorgaben der Gesetzesänderung erreichen zu können. Zudem zeigte sich in den verschiedenen Stellungnahmen der Anhörung, der Nachfragen durch die Abgeordneten sowie der darauffolgenden Diskussion, dass die Finanzierung der neuen Standards durch das Gesetz nicht ausreichend geklärt ist. Träger befürchten, dass eine deutliche Finanzierungslücke besteht. Einigkeit bestand bei den anwesenden Trägern darin, dass die Finanzierung durch die Bundesmittel besonders komplex und für alle Seiten herausfordernd ist.

Integration

Die Erhöhung der Pauschale für Integrationsplätze wird ebenfalls von allen begrüßt. Allerdings merkten viele Trägervertreter*innen an, dass eine saubere Einbettung der Rahmenvereinbarung Integration in das HKJGB noch ausstehe. Ohne diese Einbettung werden sich die Fehler in der Fördersystematik weiterhin nachteilig für die Träger auswirken.

Gleichbehandlung der Horte

Die LAG freie Kitaträger nutzte die Gelegenheit der Anhörung, um erneut darauf hinzuweisen, dass die Qualitätspauschale nach wie vor für Horte nicht zur Verfügung steht. Stefan Dinter, Geschäftsführer der LAG freie Kitaträger, bezeichnete dies jedoch als notwendigen Schritt. Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Personalentwicklung, die durch einen gesetzlichen Anspruch auf Schulkindbetreuung zu erwarten sei, wäre es wichtig, die Qualitätspauschale auch für Horte zugänglich zu machen.

Praxisanleitung

Der Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linken zur Etablierung einer Praxisanleitung bewerteten die Anzuhörenden durchweg als positiv und befürwortet ihn. Praxisanleitung wäre ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Qualitätsstandards.

Hier finden Sie eine Übersicht der Stellungnahmen der LAG freien Kitaträger zu Änderungsvorhaben am HKJGB.

Auf der Webseite des Hessischen Landtages finden Sie auch die Stellungnahmen der anderen Anzuhörgenden.