Die Verwirrung ist perfekt: Zunächst streicht das Bundesfamilienministerium das Bundesprogramm Sprach-Kitas. Dann heißt es, das KiTa-Qualitätsgesetz, ehemals „Gute-Kita-Gesetz“, finanziere Sprach-Kitas weiter. Wir erläutern, warum das nicht stimmt – und das nicht nur in Hessen.

Das Bundsfamilienministerium hat den Rotstift angesetzt und unter dem immensen Spardruck angesichts der politischen Lage – entgegen dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung – das Ende des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ beschlossen. Kurz danach erklärt Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), dass die Regierung mit dem zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz, ehemals „Gute-Kita-Gesetz“ oder auch KiQuTG) die Möglichkeit geschaffen hat, Sprach-Kitas fortzuführen:

“Die Sprachkitas weiterzufinanzieren, das ist mit diesem Gesetz möglich. Und es gibt gute Gründe jetzt nicht nachzulassen, sondern es zu verstärken. Dieses Gesetz macht es möglich, dass es weiterhin Sprachkitas in Deutschland gibt.”

tagesschau.de vom 24. August 2022

Hat sich damit die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ erledigt? Auf keinen Fall! Denn der Wegfall des Bundesprogramms Sprach-Kitas bedeutet unter dem Strich eine Kürzung der Gesamtförderung des Bundes.

In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE), der Bundesverband der LAG freie Kitaträger Hessen, darauf hingewiesen, dass die Kita-Finanzierung durch den Bund inzwischen wesentlich hinter den errechneten Bedarfen zurückbleibt. 

Im zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird von der noch 2016 geplanten Förderung von fünf Milliarden jährlich (Bund-Länder Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“) mit der Deckelung auf zwei Milliarden immer deutlicher abgewichen. Von einer ehemals anvisierten Verstetigung der Förderung ist inzwischen nicht einmal mehr die Rede. Diese Sparpolitik widerspricht allen fachlichen Expertisen. Nichtzuletzt, weil die Kindertagesbetreuung in Deutschland nach einem immensen Ausbau vor massiven Herausforderungen steht. Abgesehen davon werden die Herausforderungen mit dem Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung ab 2026 mehr und nicht weniger.

Was sind die Neuerungen im neuen KiTa-Qualitätsgesetz?

Der bisherige Instrumentenkasten mit zehn qualitativen Handlungsfeldern sowie Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zur Kindertagesbetreuung bleibt bestehen. Die Priorisierung der personalbezogenen Handlungsfelder soll ab 2023 um die Priorisierung der Handlungsfelder „Förderung der sprachlichen Bildung“ und „Stärkung der Kindertagespflege“ ergänzt werden. Ab 2023 dürfen die Länder dann nur noch priorisierte Handlungsfelder neu auswählen. Außerdem plant die Regierung eine Änderung des Paragrafen 90 SGB VIII, um die Eltern von den Beiträgen zur Kindertagesbetreuung zu entlasten. Diese Änderung soll Kommunen zur Einführung sozialverträglicher Kostenbeiträge der Eltern zur Kindertagesbetreuung verpflichten. Bislang gibt es eine solche Staffelung erst in etwa einem Drittel aller bundesdeutschen Städte und Gemeinden.

Neues Handlungsfeld “Förderung der sprachlichen Bildung” ist keine Alternative zum Bundesprogramm “Sprach-Kitas”

Viele Bundesländer haben sich allerdings schon zur Einführung des Gute-Kita-Gesetzes 2019 auf Handlungsfelder verständigt. In denen bleiben sie nun auch weiter aktiv. So auch Hessen: Hier fließen die Bundesgelder in Maßnahmen zur Verbesserung des Personalschlüssels (Erhöhung der Ausfallzeiten, Einführung einer Leitungsfreistellung) und sind im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz §32 Absatz 2a bis einschließlich 2025 festgelegt. (Eine detailierte Darstellung der Änderungen im HKJGB 2020 finden Sie hier). Aufgrund dieser gesetzlichen Verankerung der durch den Bund finanzierten Maßnahmen wird das Land Hessen die Handlungfelder beibehalten. Das Land kann das neue Handlungsfeld “Förderung der sprachlichen Bildung” gar nicht auswählen. Entsprechend rettet das Gesetz auch keine hessischen Sprach-Kitas. Die Hessische Landesregierung hat sich mit den anderen Bundesländern in der Jugend- und Familienministerkonferenz am 14. Juli 2022 dazu geäußert und deshalb eine Fortführung des Bundesprogramms “Sprach-Kitas” gefordert. Die Pressemitteilung dazu hat die Berliner Senatsverwaltung veröffentlicht: „Bundesprogramm ‚Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist‘ muss fortgesetzt werden“.

BAGE Stellungnahme zum Ref. Entwurf "Gute-Kita-Gesetzt II"