Ab März 2020 soll in Deutschland die Masern-Impfpflicht eingeführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett im Juli 2019 beschlossen. Das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember verabschiedet werden. Alle Kinder müssen dann bis zum Eintritt in die Krippe, Kindergarten oder Schule nachweislich gegen Masern geimpft sein. Kindertageseinrichtungen haben den Auftrag, den Impfstatus eines Kindes bei Neuaufnahme zu überprüfen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (BAGE) hat eine kritische Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verfasst.

Masern-Impfpflicht gefährdet Vertrauensverhältnis zu Eltern

Doch Kitas sollen zukünftig nicht nur den Infektionsschutz überprüfen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Leitungskräfte personenbezogenen Angaben jener Eltern an das zuständige Gesundheitsamt weiterleiten, die ihr Kind nicht haben impfen lassen. Die bundesweite Organisation der Dachverbände von Elterninitiativen (BAGE e.V.) kritisiert, dass es nicht Aufgabe von Kindertagesstätten sein kann, Eltern bezüglich der Masernimpfung ihrer Kinder zu kontrollieren. Das Vertrauensverhältnis, das es bei dieser außerfamiliären Betreuungsform zwischen Eltern und Einrichtung braucht, wäre durch diese Kontrollfunktion belastet und eine Erziehungspartnerschaft somit kaum möglich.

Mitarbeiter*innen bei nicht vorhandenem Infektionsschutz kündigen?

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass auch Mitarbeiter*innen und ehrenamtlich Mitarbeitende einen vollständigen Infektionsschutz nachweisen müssen. Ungeklärt ist, was Träger tun sollen oder müssen, wenn Mitarbeiter*innen den Nachweis nicht erbringen oder sich nicht gegen Masern impfen lassen wollen. Eine Kündigung wegen fehlender Masernimpfung kann keine Lösung sein.

Die BAGE e.V. hat ihre Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium geleitet sowie an den Thüringer Landtag. Die LAG freie Kitaträger unterstützt die Stellungnahme der BAGE e.V. in allen Punkten. Sie ist hier nachzulesen: Masern-Impfpflicht Stellungnahme BAGE e.V.