Am 18. November 2022 lud der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss des Hessischen Landtags die LAG freie Kitaträger als Dachverband der freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen in Hessen zu einer Anhörung ein. Alle eingeladenen Expert*innen waren gebeten, zu zwei Gesetzentwürfen zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches Stellung zu beziehen. Mit den Gesetzentwürfen sollte vor allem der Weg bereitet werden für eine Elternvertretung auf Landesebene.

Zu folgenden Gesetzentwürfen waren Dachverbände sowie Vertreter*innen von kommunalen und freien, kirchlichen Trägern gebeten, ihre Stellungnahme bei einer Anhörung zu erläutern.

  • Drucksache 20/9138 der Regierungskoalition CDU/Bündnis 90 die Grünen (Landeselternvertretung und Verlängerung der Übergangsfrist neuer Standard für Leitungsfreistellung und Ausfallzeiten)
  • Drucksache 20/8830 der FDP (Landeselternvertretung)

LAG Position: Landeselternvertretung zügig umsetzen

Seit 2016 haben unterschiedliche Parteien versucht eine Landeselternvertretung für „Kita-Eltern“ über eine Gesetzesänderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu etablieren. Bis heute gibt es jedoch in Hessen – anders als in anderen Bundesländern – keine Vertretung von Kita-Eltern auf Landesebene. In diversen Anhörungen zu verschiedenen Gesetzentwürfen wurde immer wieder eine Vielzahl von Problemen diskutiert, ohne das sich eine Lösung fand. Es scheint, als sei die Umsetzung in Hessen komplex.

Daher gehen wir davon aus, dass es für Hessen kaum einen guten umfänglichen Gesetzentwurf geben wird, der alle Fragen beantwortet. Aus diesem Grund haben wir uns für den nach unserer Ansicht sehr schlanken Gesetzesentwurf der Regierungskoalition ausgesprochen, damit nun zügig eine Umsetzungsstrategie erarbeitet werden kann. Wir erhoffen uns, dass dadurch zunächst eine Zuständigkeit entsteht, durch die im Laufe der Zeit eine gute Struktur zur Vertretung von Kita-Eltern auf Landesebene entwickelt werden kann. Ohne einen Anfang geht es nicht voran, das haben die letzten sechs Jahre gezeigt.

LAG Position: Verlängerung der Übergangsfrist behebt den Fachkraftmangel nicht

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition sieht vor, die Übergangsfrist zur Erhöhung des Mindestpersonalbedarfs um zwei Jahre auf den 31. Juli 2024 zu verlängern. Der höhere Mindestpersonalbedarf entsteht durch die gesetzlich verankerte Leitungsfreistellung und eine erhöhte Ausfallzeit. Träger sollen durch die Verlängerung mehr Zeit haben, ihr Personal aufzustocken.

Um es einfach zu sagen: Ja, es ist durchaus legitim und nachvollziehbar, dass die Frist verlängert wird. Doch der eigentliche Grund, warum es eine Fristverlängerung benötigt, ist der Fachkraftmangel. Und der wird durch eine Schonzeit von zwei Jahren in den Einrichtungen nicht behoben.

Die LAG freie Kitaträger hat darauf hingewiesen, dass die bisherigen Aktivitäten zur Fachkraftgewinnung nicht ausreichend sind und dass ein deutlich größeres Engagement in diesem Feld nötig ist. Als sinnvolle Bereiche für ein größeres Engagement benennen wir:

  • Eine Ausweitung und Etablierung der PivA Ausbildung (damit ist gemeint, die PivA Förderung des Landes aus dem Status einer projekthafen Förderung heraus zu holen und auf eine regelhafte Basis zu stellen, die allen in gleicher Weise zur Verfügung steht.
  • Modulare Fortbildungsangebote, die nur „teil-qualifizierten“ Personen den Anschluss an den Erzieherberuf ermöglichen ohne die komplette Ausbildung nachholen zu müssen.
  • Verbesserung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die Verfahrensdauer und die Aufwände sind eine zu hohe Barriere für ausländische Fachkräfte.

LAG Stellungnahme und Gesetzentwürfe zum Download