Am 8. März fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung statt, der in seinem Kern die weitgehende Befreiung hessischer Eltern von den Kitagebühren vorsieht. Es waren zahlreiche VertreterInnen der sozialen Verbände, Kommunen und Gewerkschaften sowie Fachpublikum aus Instituten, Stiftungen, Fach- und Hochschulen in den hessischen Landtag nach Wiesbaden eingeladen. Auch die LAG freie Kitaträger war durch ihren Geschäftsführer Stefan Dinter vertreten.
Die Gesetzesinitiative von Schwarz-Grün beinhaltet die Übernahme der Kosten für eine tägliche sechsstündige Betreuung ab dem dritten Lebensjahr durch das Land und die Kommunen. Zudem werden in dem Entwurf die Beträge der Qualitätspauschale und für die Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (HBEP) erhöht.
Kritik im Vorfeld
Teile der Fachöffentlichkeit forderten bereits im Vorfeld Nachbesserungen. Die konkrete pädagogische Praxis sei vor allem mit Blick auf die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte vernachlässigt worden. So begrüßenswert die finanzielle Entlastung der Familien sei, so wichtig sei es auch in die Strukturqualität der Kindertagesbetreuung zu investieren. Die Kritik zielte dabei vor allem auf die notwendige Umsetzung dreier Maßnahmen: Leitungsfreistellung, mittelbare pädagogische Arbeitszeit und höhere Ausfallzeiten für Krankheit, Urlaub und Fort- und Weiterbildung. Die LAG freie Kitaträger äußerte sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetz von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch in dieser Weise.
Ein alternativer Gesetzesentwurf der SPD, der bei der Anhörung mitbesprochen wurde, setzt auf die vollständige Befreiung der Eltern von den Kitagebühren. Zudem soll diese von Investitionen in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Fachkräften und Leitungen begleitet werden. Die LAG freie Kitaträger bespricht in ihrer Stellungnahme zum Gesetz der SPD die Einzelheiten des Entwurfes.
Großes Interesse der Fachöffentlichkeit
Aufgrund der hohen Anzahl an Zusagen, nahm die Anhörung im Landtag gut doppelt so viel Zeit in Anspruch, wie veranschlagt. Die Anzuhörenden hatten fünf Minuten, um die wesentlichen Punkte ihrer Stellungnahme mündlich vorzutragen. Anschließend konnten sie von den Fraktionen des Landtages befragt werden. Dabei wurden sehr unterschiedliche Perspektiven zur Geltung gebracht. So schauten die Kommunen vornehmlich auf ihre Haushaltslage, verwiesen die großen sozialen Verbände auf notwendige Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Kindertagesbetreuung und veranschaulichten einzelne Trägervertreter in welchen Verhältnissen die Praxis derzeit konkret arbeitet. Als Resümee der Veranstaltung kann zusammengefasst werden, dass zu zahlreichen Aspekten der vorliegenden Gesetzesinitiative von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch Klärungs- und Nachbesserungsbedarf von Seiten der Fachöffentlichkeit formuliert wurde.
LAG freie Kitaträger und das KiföG
Das hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) ist in seiner aktuellen Version bis Ende dieses Jahres gültig. In 2016 wurde eine Evaluation durchgeführt, deren Ergebnisse aus unserer Sicht nicht ausreichend wahrgenommen wurden. Die LAG freie Kitaträger bedankt sich deshalb für die Möglichkeit schriftlich und mündlich Stellung zu den aktuellen Vorschlägen nehmen zu können und so ein Teil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu sein.
Im Bereich Interessenvertretung finden Sie die beiden Gesetzesentwürfe sowie die zugehörigen Stellungnahmen der LAG freie Kitaträger. Zudem können dort auch die LAG-Veröffentlichungen zur KiföG-Evaluation sowie zum ersten Gesetz aus 2012 eingesehen und runtergeladen werden.
Positionen der LAG freie Kitaträger zur Anhörung